AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Marc Salzmann Marketing
(Stand: 06/2022)

  • 1 Geltungsbereich

    Sämtlichen Verträgen zwischen Marc Salzmann Marketing, Im Brünfeld 1e, 30926 Seelze (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Teilnehmer über die Teilnahme an Veranstaltungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
  • 2 Anmeldung und Vertragsschluss

    (1) Der Veranstalter offeriert die folgenden Arten von Veranstaltungen:
    • Training (Dauer: individuelle Absprache je nach Kurs),
    • Seminar (Dauer: in der Regel ein Wochenende),
    • Einzel-Coaching (Dauer: in der Regel wöchentliche Sitzungen über einen Zeitraum von 3 Monaten).
    Preise, Mindestteilnehmerzahlen und weitere Einzelheiten zu den angebotenen Veranstaltungen sind auf Anfrage erhältlich. Der Teilnehmer hat sich vor der Anmeldung mit den auf der Homepage des Veranstalters beschriebenen Inhalten und den jeweiligen zuzusenden Formularen der jeweiligen Veranstaltung vertraut zu machen. Der Ort der Leistungserbringung ist entweder online oder für jede Veranstaltung verschieden und mit dem Veranstalter zu klären. Im Zweifel hat der Teilnehmer offene Fragen vor der Anmeldung mit dem Veranstalter zu eruieren.
    (2) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt schriftlich oder per E-Mail (office@marc-salzmann-marketing.de). Die Anmeldung ist verbindlich. Durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser AGB an.
    (3) Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail, die auch Einzelheiten zu der entsprechenden Veranstaltung, eine Rechnung sowie ggf. eine Anfahrtsbeschreibung enthält. Sollte die Zahl der verfügbaren Plätze für eine Veranstaltung erreicht werden, werden weitere Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Veranstalter in eine Warteliste eingeschrieben. Die Absender solcher Anmeldungen werden darüber so schnell wie möglich per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Dasselbe gilt, wenn eine Anmeldung (endgültig) nicht bestätigt werden kann.

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  • 3 Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht

    (1) Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters oder einen mit dem Veranstalter per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel geschlossenen Vertrag zu widerrufen.
    (2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (§ 2 (3)).
    (3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer dem Veranstalter (Marc Salzmann Marketing, Am Denkmal 1, 30926 Seelze, E-Mail: office@marc-salzmann-marketing.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis setzen.

(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abschickt.

Folgen des Widerrufs

(5) Wenn der Teilnehmer einen Vertrag widerruft, hat der Anbieter ihm alle Zahlungen, die er von dem Teilnehmer bekommen hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Teilnehmer eine andere Art der Lieferung als die von der Veranstalterin angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Veranstalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Veranstalter dasselbe Zahlungsmittel, welches der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, ausgenommen, mit dem Teilnehmer wurde klar etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(6) Hat der Teilnehmer verlangt, dass der Veranstalter die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er der Veranstalterin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Veranstalterin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags in Kenntnis setzt, bereits generierten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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  • 4 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1) Nach Eingang der Anmeldung bekommt der Teilnehmer zusammen mit der Bestätigungs-E-Mail eine Rechnung über die Veranstaltungsgebühr. Ist in der Rechnung kein Zahlungsziel angegeben, ist der Rechnungsbetrag vorbehaltlich der Regelung in nachfolgendem Abs. (2) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig und vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen.
(3) Alle ggf. auf der Website des Veranstalters angegebenen Preise sind inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (Bruttopreise) zu verstehen. Auf den Rechnungen wird die Umsatzsteuer extra ausgewiesen, soweit sie anfällt.
(4) Wird der Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig überwiesen und auch innerhalb einer vom Veranstalter definierten angemessenen Frist nicht bezahlt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren und den dadurch freigewordenen Platz anderweitig zu besetzen.
(5) Reicht der Teilnehmer einen Bildungsscheck ein und lehnt die Förderstelle die Abrechnung des Bildungsschecks ab, hat der Teilnehmer den Rechnungsbetrag in voller Höhe auszugleichen.

  • 5 Stornierung durch den Teilnehmer

    (1) Die Stornierung eines Trainings durch den Teilnehmer kann nur bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Trainings deklariert werden. Danach fallen 50% der Veranstaltungsgebühr an. Wird die Stornierung weniger als zwei Wochen vor Trainingsbeginn erklärt, ist vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze (3) und (4), die volle Trainingsgebühr zu zahlen.
    Die Stornierung eines vereinbarten Termins im Rahmen eines Einzel-Coachings ist kostenfrei nur bis spätestens zwei volle Tage vor dem Termin möglich. Bei späterer Absage des Termins wird der jeweils vereinbarte Betrag in voller Höhe fällig.
    Die Stornierung einer sonstigen Veranstaltung durch den Teilnehmer kann kostenfrei nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt werden. Danach fallen 50% der Veranstaltungsgebühr an. Wird die Stornierung weniger als zwei volle Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze (3) und (4), die volle Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
    (2) Die Stornierung einer Veranstaltung nach Abs. (1) hat schriftlich oder in Textform (per E-Mail) zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der in Abs. (1) genannten Fristen ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
    (3) Bei nicht rechtzeitiger Stornierung fallen Veranstaltungsgebühren nicht an, wenn der durch die Stornierung freiwerdende Platz durch eine Anmeldung von der Warteliste neu besetzt wird.
    (4) Bei nicht rechtzeitiger Stornierung fallen Veranstaltungsgebühren auch dann nicht an, wenn der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennt, der sich verbindlich zur Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung verpflichtet und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Der Ersatzteilnehmer hat sich in diesem Fall spätestens zwei volle Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Veranstalter zu melden. Der Veranstalter behält sich vor, eine Teilnahme des Ersatzteilnehmers aus sachlichen Gründen abzulehnen. Lehnt der Veranstalter die Teilnahme des Ersatzteilnehmers ab oder zahlt der Ersatzteilnehmer die Veranstaltungsgebühr nicht, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung gemäß Abs. (1) verpflichtet.
    (5) Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung, die im Falle einer nicht rechtzeitigen Stornierung die Veranstaltungsgebühr sowie Reise- und Übernachtungskosten erstattet.
  • 6 Stornierung durch den Veranstalter

    (1) Der Veranstalter kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund stornieren. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bei plötzlicher Erkrankung des Veranstalters, eines Trainers oder Referenten sowie in Fällen von höherer Gewalt. Angemeldete Teilnehmer werden über die Stornierung unverzüglich per E-Mail oder telefonisch in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren werden vom Veranstalter zurückbezahlt, es sei denn, der Veranstalter einigt sich mit dem Teilnehmer auf die Durchführung von Ersatzterminen.
    (2) Bei laufenden Veranstaltungen behält sich der Veranstalter vor, im Falle seiner Erkrankung oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse Ersatztermine zu vereinbaren oder eine qualifizierte Vertretung einsetzen.
    (3) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter ist in den in den vorstehenden Absätzen (1) und (2) genannten Fällen ausgeschlossen.
    (4) Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung, die die Veranstaltungsgebühr sowie Reise- und Übernachtungskosten erstattet.
  • 7 Durchführung von Veranstaltungen

    (1) Der Veranstalter behält sich vor, notwendige inhaltliche und organisatorische Modifikationen und Abweichungen vor oder während der Veranstaltungen durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht signifikant verändern.
    (2) Der Veranstalter behält sich eine Änderung der schriftlich angekündigten oder auf seiner Homepage veröffentlichten Termine und Zeiten sowie der Veranstaltungsorte vor, sofern noch keine von ihm bestätigten Anmeldungen vorliegen. Liegen bereits bestätigte Anmeldungen vor, werden dennoch erforderliche Modifikationen (z.B. bei kurzfristiger Absage eines gebuchten Veranstaltungsraumes) mit den angemeldeten Teilnehmern abgestimmt. Kann ein Teilnehmer aufgrund dieser erforderlichen Änderungen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wird die Veranstaltungsgebühr erstattet.
    (3) Der Veranstalter ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten (z.B. bei Krankheit) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleichermaßen qualifizierte Referenten zu substituieren, wenn dies notwendig ist. Der Austausch eines Referenten oder Trainers berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung.
    (4) Der Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien ohne vorherige Ankündigung werden hiermit vorbehalten. Der Inhalt der Lehrmaterialien stellt geistiges Eigentum des Veranstalters oder Dritter dar und ist urheberrechtlich geschützt. Die im Rahmen einer Veranstaltung vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Jede Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Lehrmaterialien ist untersagt.
    (5) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Störung der Veranstaltung oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstaltungsleiters nicht zu einer Veranstaltung zuzulassen bzw. von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen. Die Veranstaltungsgebühren werden in diesem Fall nicht (auch nicht anteilig) erstattet.
    (6) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben die Teilnehmer für Übernachtungen und Verpflegung während der Dauer der Veranstaltung selbst Sorge zu tragen. Hierfür anfallende Kosten sind in den Veranstaltungsgebühren nicht enthalten.
  • 8 Datenschutz

    (1) Der Teilnehmer stimmt mit seiner Anmeldung der Verarbeitung und Speicherung seiner für die Teilnahme sowie für organisatorische Zwecke erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Veranstalter zu. Anzugeben sind im Rahmen der Anmeldung der volle Name des Teilnehmers, das Geburtsdatum, seine Adresse sowie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
    (2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter erfolgt im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die in Abs. (1) genannten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages, zur Durchführung der Veranstaltungen sowie zu Abrechnungszwecken verwendet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.
    (3) Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten sowie die Löschung dieser Daten zu verlangen. Weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sind aus der Datenschutzerklärung ersichtlich, die auf der Homepage des Veranstalters (www.marc-salzmann-marketing.de) abrufbar ist.
  • 9 Haftung

    (1) Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er geistig und körperlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung befindet, wird er gemeinsam mit seinem Arzt oder Therapeuten entscheiden, ob eine Teilnahme an der Veranstaltung möglich ist. Die Veranstaltungen, die Seminarkonzepte und Trainingsinhalte, als auch die Einzel-/Online-Coachings stellen keine medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlungen dar. Diese sind nicht geeignet, um psychische Erkrankungen aufzuarbeiten oder zu heilen. Die Teilnahme an den Seminaren, Trainings bzw. Coachings erfolgt freiwillig und voll eigenverantwortlich.
    (2) Ungeachtet des Rechtsgrundes haftet der Veranstalter nicht für Schäden des Teilnehmers, die durch einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters, ihrer Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
    (3) In Abweichung von § 9 (2) haftet der Veranstalter auch für nur einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer somit regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
    (4) Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen in diesen AGB gelten nicht für (i) Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände, (ii) die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, und (iv) die Haftung für die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die Einhaltung verbindlich zugesagter Termine oder arglistig verschwiegene Mängel.
  • 10 Allgemeine Bestimmungen

    (1) Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer sollen schriftlich erfolgen. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben jedoch Vorrang vor diesen AGB.
    (2) Sollten einzelne Bestimmungen einer Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, werden alle unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen rückwirkend durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzt, die hinsichtlich des Inhalts und des wirtschaftlichen Zwecks den ursprünglichen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer findet deutsches Recht Anwendung.